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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
  • Die Gestaltung des Outdoorprogramms wird den tatsächlichen Witterungsbedingungen angepasst. Der zuständige Betreuer bzw. Leiter der Veranstaltung ist berechtigt, über den Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden. Bei wetterbedingten Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt wie Hagel, Sturm etc.) besteht keine Berechtigung zur Reduzierung des Rechnungsbetrages
  • Bei Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung aus allen Gründen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen, wird ein Teilbetrag in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Im Verlauf der Veranstaltung werden wir uns, unabhängig vom Konzept, nach den individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Teams richten
  • Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer der Veranstaltung gesund und in der Lage sind, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu bewältigen. Insbesondere versichert der Kunde, dass der/die Teilnehmer frei von Herz – und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassenden, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind. Über etwaige Beschwerden oder Einschränkungen seiner selbst oder der Teilnehmer hat der Teilnehmer den Veranstalter unaufgefordert zu unterrichten und auf Verlangen ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Lehnt ein Mitarbeiter des Veranstalters aus diesen Gründen die Durchführung der Veranstaltung ab, so hat der Kunde kein Recht auf Durchführung der Veranstaltung. Er erhält seinen Veranstaltungspreis, bzw. den auf ihn anfallenden Teil zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Kunden, die ohne ärztliches Einverständnis an einer Veranstaltung teilnehmen, tun dies auf eigene Gefahr.
  • Das geschulte Personal des Veranstalters kann Gefahren zwar auf ein Minimum reduzieren, aber nie völlig ausschließen. Von jedem Teilnehmer wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistischer Selbsteinschätzung in Bezug auf die im Programm angeführten Teilnahmevoraussetzungen gefordert. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind beim Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Die Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren in sechs Monaten nach Veranstaltungsende.
  • Während allen Veranstaltungen sind die Teilnehmer über unsere Veranstalter Haftpflichtversicherung versichert.
  • Stornierungsbedingungen:

    • bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % Ausfallgebühr
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % Ausfallgebühr
    • ab 29. - 16. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Ausfallgebühr
    • ab 15. - 08. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % Ausfallgebühr
    • ab 07 Tage bis zum Veranstaltungstag selbst oder bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% Ausfallgebühr

  • Eine Verringerung der Teilnehmerzahl berechtigt nicht zur Änderung des Rechnungsbetrages